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Weil uns unsere Mitglieder wichtig sind

Vereinbarung über eine beitragsfreie Ruhezeit
Vereinbarung zur vorübergehenden Ruhendstellung der Mitgliedschaft
Zwischen der TB Fight Akademie und dem Mitglied wird folgende individuelle Vereinbarung getroffen:

  1. Auf Wunsch des Mitglieds ruht die Mitgliedschaft in der Zeit vom __________ bis __________.
    2. Die Gewährung der Ruhezeit erfolgt freiwillig und als Kulanzleistung der TB Fight Akademie. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine Ruhezeit kann frühestens ab dem sechsten Vertragsmonat beantragt werden, ist auf maximal zwei Monate begrenzt und kann grundsätzlich nur einmal innerhalb von 24 Monaten gewährt werden. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag des Mitglieds sowie die Zustimmung der TB Fight Akademie. Die Ruhezeit wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Vereinbarung keine Kündigung der Mitgliedschaft erklärt wurde.
    3. Während der Ruhezeit besteht keine Beitragspflicht. Das Mitglied nimmt in dieser Zeit nicht am regulären Unterricht teil
    4. 
    Die Ruhezeit erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds und stellt eine individuelle Vertragsänderung dar. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass sich die vertragliche Laufzeit bzw. das Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit verschiebt
    5. 
    Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Mitgliedschaft automatisch zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortgeführt
    6. 
    Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Diese Vereinbarung berührt ausschließlich die einvernehmlich vereinbarte Verschiebung der Vertragslaufzeit infolge der Ruhezeit. Erklärt das Mitglied während der vereinbarten Ruhezeit die Kündigung der Mitgliedschaft, entfällt die Grundlage für die gewährte Kulanzregelung. Die Parteien vereinbaren daher, dass die für die Ruhezeit ausgesetzten Mitgliedsbeiträge bis zum Wirksamwerden der Kündigung nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen zu entrichten sind.

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